Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferanten und Dienstleistung erbringen gegen
über Alltech WASNER und Eduard Wasner als auch Privat
AGB – EKB (Liefer- und Einkaufbedingen, wenn durch uns eingekauft wird)
1. Einleitung
Unser erklärtes Ziel ist eine langfristige und gute Partnerschaft mit unseren Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner Wir sind bestrebt, in jedem Fall zuverlässig und in bestmöglicher Qualität zu erhalten und erwarten die von unseren Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner ebenso das sie.
§1 Geltung der Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Kundenaufträge für die Erbringung von Dienstleistungen durch Alltech Wasner (Eduard Wasner) ob geschäftlich oder privater Natur, unabhängig davon, ob diese mündlich oder schriftlich eingegangen sind oder erbracht wurden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in keinem Fall durch gegenteilige Einkaufsbestimmungen des Kunden aufgehoben.
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf Grund dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Unter Annahme des Auftrags gleicher welcher Art unterwirft der Lieferant und die Dienstleistungserbringer automatisch diesen Bedingungen. Auch wenn er von der Erbringung der Leistung (en) zurücktritt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Die vom Käufer unterzeichnete oder eine mündliche Bestellung ist bindend. Bei Bestellungen durch das Internet, ist die Absendung der Bestellung bindend. Auslieferungen und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Die enthaltenen Angaben in den Verkaufsunterlagen von Alltech Wasner (Eduard Wasner) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet. Alle Angebote von Alltech Wasner (Eduard Wasner) sind freibleibend und unverbindlich.
§ 2.1 Gültigkeit und Anwendung der AGB der Alltech WASNER und Eduard Wasner / um dies hervorzuheben ist der Abschnitt 2.2 + 2.3 fett abgebildet.
§ 2.2 Alle fremden und externen AGBs werden grundsätzlich weggedrungen bzw. abgelehnt, auch dann, wenn Alltech WASNER und Eduard Wasner Absprachen, Verträge und weitere zeichnet. Der Kunde, Lieferant oder Dienstleister ist bestrebt: ist selbstständig zuständig seine AGB schriftlich und im Einzelfall unseren einzuordnen. Es ist Aufgabe und Pflicht des Käufers, Einkäufers und/oder Dienstleisters, sich um die AGB der Alltech WASNER und Eduard Wasner zu interessieren und diese anzunehmen, wenn und bevor ein ordentlicher Geschäftsvorgang eingeleitet wird - hier wird auf unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen im Fusstext spezifisch hingewiesen. Unwissenheit ist kein Argument, wenn ein Geschäftsvorgang eingeleitet wurde. Um dies hervorzuheben ist der Abschnitt 2.2 fett abgebildet.
§ 2.3 Gegenbestätigungen des Lieferanten, Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen sind unwirksam. Abweichende
Bedingungen des Lieferanten, Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner, die von Alltech WASNER und Eduard Wasner nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, erlangen keine Gültigkeit. Ebenso bedürfen von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
§ 3. Offerten
Es gelten, die zur Ermittlungszeit der Offerte gültigen Material-, Lohn- und Herstellungspreise und Leistungsbeschrieb. Bei einer allfälligen Änderung behält sich Alltech Wasner (Eduard Wasner), eine entsprechende Anpassung vorzunehmen. Diese kann auch vor Ablauf der Offerte-Gültigkeit erfolgen. Preisänderungen bleiben in jedem Fall vorbehalten. Abweichungen von der Offerte werden dem Kunden bei Bekanntwerden rasch möglichst unter Nennung der Gründe mitgeteilt. Sofern in der Offerte nichts anderes vermerkt ist, erfolgt das Angebot unentgeltlich. Die Offerte hat eine befristete Gültigkeit. Sofern die Frist in der Offerte nicht geregelt ist, wenn nichts anderes vereinbart, sind alle offerierten Preisansätze bis 3 Monate ab Offerten Datum gültig. Die Preise für Hardware sind oft Tagespreise und können deshalb nur unverbindlich offeriert werden. Offerten für Störungsbehebung/Fehlerbeseitigung, sowie für Reparaturen, können erst nach Begutachtung des Gerätes oder Kenntnis der Situation erstellt werden und sind in keinem Fall bindend. Abweichungen von der Offerte werden dem Kunden bei Bekanntwerden rasch möglichst unter Nennung der Gründe mitgeteilt. Die bis dahin geleistete Aufwände von Alltech Wasner (Eduard Wasner) sind zu vergüten. § 4 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit für Änderungen ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
§ 4.1 Die jeweils abgeschlossenen Verträge verstehen sich vorbehaltlich unserer richtigen, rechtzeitigen und vollständigen Belieferung mit zur Auftragsbearbeitung nötigen Hilfsmitteln wie Daten, Freigaben, Genehmigungen, Informationen, Messprotokollen, Spezifikationen, Teilen und sonstigen Unterlagen durch unseren Lieferanten, unseren Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner.
§4.2 Online-Shop
§ 4.2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Preisänderungen und Irrtürmer vorbehalten.
§ 4.3.2 Durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken" im Letzen Bestellprozess geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn Ihre Bestellung schriftlich per Mail bestätigt wird.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Montagen und sonstige Arbeiten, die benötigt werden, um die Geräte in Betrieb zu nehmen, sind grundsätzlich in den Verkaufspreisen sofern nicht offeriert nicht inbegriffen, sie werden gemäss Stundenansätzen und Regierapport separat in Rechnung gestellt. Nicht durch die Alltech Wasner (Eduard Wasner) verschuldete Mehraufwendungen und Wartezeiten werden dem Kunden belastet, auch wenn ausdrücklich eine Montagepauschale vereinbart worden ist, oder die Montagekosten in den Verkaufspreis eingeschlossen wurden. Kommt der Käufer mit in Zahlungsverzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank.
Unsere Preise verstehen sich inkl. gesetzliche MWST, Transport, Porto, Verpackung und Zölle. Ansonsten werden diese werden in unseren Rechnungen separat ausgewiesen und sind z.T. aufwandabhängig, werden aber nicht auf unseren Angeboten aufgeführt. Bei Zahlungsverzug ist Alltech WASNER und Eduard Wasner berechtigt, Verzugszinsen von 8% zu verrechnen, diese sind sofort zur Zahlung fällig. Davon abweichende Konditionen sind der Alltech WASNER und Eduard Wasner vorbehalten.
§ 5.1. Werkzeuge werden mit 30% Anzahlungskosten verrechnet, nach der Musterteilfreigabe werden die 70% mit der Abschlussrechnung fällig gemäss unseren Konditionen.
§ 5.2.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bei Übergabe des Kaufgegenstandes, ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, auch trotz anders lautender Bestimmung des Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden dem Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
§ 5.2.2 Wir können Forderungen gegen den Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner jederzeit an Dritte abtreten inklusive Bearbeitungsgebühren. Der Kunde kann und darf seinerseits Ansprüche aus diesem Vertrag nicht an Dritte übertragen, es sei denn, wir erteilen eine schriftliche Genehmigung.
§ 5.2.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber und unter Vorbehalt der Annahme des Lieferanten im Einzelfall entgegengenommen. Die Kosten der Diskontierung und des Einzuges sind vom Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner zu tragen. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
§ 5.2.4 Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 5.2.5 Wenn der Kunde mit mehr als zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ist, ein von ihm ausgestellter Scheck oder Wechsel nicht eingelöst wird, ein Scheck auf ein nicht gedecktes Konto gezogen wird, eine Lastschrift zurückgeht, wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit unseres Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Kunde seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner in Frage stellen oder über ihn ein vorläufiges Insolvenzverfahren oder ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, sind wir berechtigt, seine gesamte Forderung aus dem jeweiligen Vertrag ohne Rücksicht auf die Laufzeit hereingenommener und noch nicht fälliger Wechsel sofort zu Zahlung fällig zu stellen. Außerdem sind wir dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen. Werden Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Setzung einer angemessenen Frist nicht erbracht, so sind wir berechtigt, vom Vertrag im Hinblick auf noch nicht ausgeführte Leistungen zurückzutreten und darüber hinaus von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Dann erlöschen alle Ansprüche des Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner in Bezug auf die noch nicht ausgeführten Lieferungen.
§ 5.2.6 Der Kunde ist zu Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
§ 5.2.7 Konstruktionsänderungen Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. Konstruktionsänderungen, die dem auch neuesten Stand der Technik genügen, können nicht zur Mangelhaftigkeit unserer Produkte führen.
§ 6. Liefer- und Leistungszeit
§ 6.1.1 Lieferfristen, -termine und -zeiten, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch uns setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen unseres Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner voraus.
§ 6.1.2 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Beibringung aller in § 2 Ziffer 3 genannten Hilfsmittel oder vor Eingang einer vereinbarten Zahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
§ 7 Lieferbedingungen
Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Bemühungen eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Reisezeit gilt nicht als Arbeitszeit, diese wird durch die Anfahrtspauschale abgedeckt.
§ 7.1.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Produktion und/oder Lieferung
nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehört insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen usw., auch wenn Sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Produktion, Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
Dies gilt ausdrücklich auch bei vom Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner verursachten Verzögerungen, etwa durch Konzeptänderung, Werkzeugstop u.a. In diesen Fällen sind wir berechtigt, beim Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner Schadenersatz geltend zu mache.
§ 7.1.2 Bei Überschreitung der Liefer- und Leistungsfrist um 2 Monate steht uns das Recht zu, eine angemessene Frist zur Lieferung bzw. Leistung zu setzen und nach fristlosem Ablauf der Nachfrist hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unseren Verpflichtungen frei, so kann unser Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
§ 7.1.3 Bei Nichteinhalten der Lieferfrist, kann der Kunde in keinem Fall Schadenersatz verlangen. Der Kunde kann aufgrund der verspäteten Lieferung nicht ohne Zustimmung der Alltech Wasner (Eduard Wasner) vom Vertrag zurücktreten. Montagen und sonstige Arbeiten, die benötigt werden, um die Geräte in Betrieb, sofern nicht offeriert, zu setzen sind in der Lieferung nicht enthalten und werden separat in Rechnung gestellt.
§ 7.1.4 Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 30% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind, sofern der Verzug nicht auf zumindest auf grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht, ausgeschlossen. Unsere grobe Fahrlässigkeit ist vom Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner schlüssig und schriftlich nachzuweisen.
§ 8. Mängel / Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche gegen Alltech Wasner (Eduard Wasner) stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Alltech Wasner (Eduard Wasner) gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalkomponenten entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Nicht unter die Garantie fallen normale Abnützungen, Folgen unsachgemässer Behandlung, sowie Mängel, die auf äussere Einwirkungen zurückzuführen sind.
Ansonsten gilt die schweizerische Gesetzgebung mit allem Zusatzabkommen insbesondere mit dem Konsumenteninformationsgesetz, KIG und Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
§ 8.1 Rechte unserer Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner bei Mängeln
§ 8.1.1 Werkzeugabnahmen erfolgen grundsätzlich in unserem Betrieb. Das Werkzeug gilt als abgenommen, wenn die dort im Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner bei sein erzeugten Teile verbaubar und funktionssicher sind. Andernfalls kommt spätestens die Werkzeugübergabe an den Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner einer Abnahme gleich.
§ 8.1.2 Unsere Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein 14 Kalendertage ab Lieferung. Normale Abnutzung stellt keinen Mangel dar.
§ 8.1.3 Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an dem Produkt vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängeln der Produkte, wenn unser Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
§ 8.1.4 Der Kunde muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Kalenderwoche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
§ 8.1.5 Im Falle einer Mitteilung unseres Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner, dass unser Produkt einen Mangel ausweist, können wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten verlangen, dass entweder a) uns das mangelhafte Produkt zur Reparatur und an schließender Rücksendung geschickt wird oder b) unser Kunde das mangelhafte Produkt bereithält und unser Techniker zu ihm geschickt wird, um Reparatur/Nachbesserung vorzunehmen Falls unser Kunde verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem anderen von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während unsere zusätzlichen Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.
§ 8.1.6 schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl oder ist uns unzumutbar, kann unser Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen, aber nicht vom Vertrag zurücktreten. Eine Nachbesserung ist mit Blick auf unsere Produkte und die Branche, in der wir tätig sind, nicht automatisch nach einigen erfolglosen Versuchen fehlgeschlagen.
§ 8.1.7 Ansprüche wegen Mängeln stehen nur unserem unmittelbaren Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner zu und sind nicht abtretbar.
§ 8.1.8 Eine weitergehende Haftung für entgangenen Gewinn oder andere Mängelfolgeschäden aller Art sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Schadhafte Ware darf erst auf unsere Instruktion zurückgesandt werden.
§ 8.2 Versand, Gefahrenübergang und Annahme
§ 8.2.1 Wir bestimmen den Spediteur oder Frachtführer oder die sonstige Beförderungsperson. Die Gefahr geht auf unseren Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner über, sobald die Sendung an den Frachtführer übergeben wurde oder sie zwecks Versendung unser Werk verlassen hat, auch wenn frachtfrei geliefert wird. Dies gilt auch, wenn und soweit der Versand mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt. Wird der Versand auf Wunsch unseres Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Ein Gefahrenübergang findet dann nicht statt, wenn auf Seiten des Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner ein Verbraucher steht.
§ 8.2.2 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner entgegenzunehmen - um den Reklamationsprozess ordnungsgemäss administrativ abzuwickeln.
§ 8.2.3 Wir sind zur Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, auch Teillieferungen und Teilleistungen anzunehmen.
§ 8.2.4 kommt unser Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen. In diesen Fällen geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner über.
§ 9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum der Alltech WASNER und Eduard Wasner bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen.
§ 9.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschliesslich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unseren Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner jetzt oder künftig zustehen, werden die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Ver langen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderung nachhaltig um mehr als 10% übersteigt.
§ 9.2 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung entstandenen Gesamt-Verbindlichkeiten (einschließlich Nebenforderungen, Einlösen von Schecks und Wechseln, Verzugszinsen und Schadensersatzansprüchen) unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)Eigentum unseres Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner an der einheitlich en Sache entsprechend dem Verhältnis des Verkehrswertes der Vorbehaltsware zum Verkehrswert der anderen verarbeiteten Sachen auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehalts Ware bezeichnet.
§ 9.3 Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt unser Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen unseren Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner widerruflich, an uns abgetretene Forderungen für unsere Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Wenn unser Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, dürfen wir selbständig die abgetretenen Forderungen einziehen.
§ 9.4 Die gelieferte Ware darf ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird unser Kunde auf unser (Mit)Eigentum hinweisen und uns unvorzüglich durch eingeschriebenen Brief benachrichtigen, damit wir Eigentumsrecht durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
§ 9.5 Bei vertragswidrigem Verhalten unseres Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 9.6 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes beinhaltet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
§ 10. Haftung
§ 10.1 Schadensersatzansprüche gegen uns sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Ausgeschlossen ist auch eine Haftung für die normale Abnutzung.
§ 10.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für nachgewiesene Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie au f sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, unseren Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner gegen solche Schäden abzusichern. Bei Unterliegen der Klagender Partei (Kunde) sind und muss die Kosten die für den Gegenbewies in vollen Umfang zu entschädigen plus mit einem Zuschlag von mind. 150%. Die wird und muss Pfand rechts gültig allen Länder des Lieferanten und Inhaber (auch Aktien, inkl. Stamm-Aktion und Inhaberaktien hinterlegen auf unsern Namen) der Unternehmen nachweislich
§ 10.3 Die Haftungsbeschränkung und -ausschlüsse in de n Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens unsererseits entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 10.4 Soweit unsere Haftung, Gewährleistung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Alle Produkte unsere Angestellten,
Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungshilfen.
§ 10.5 Die gesetzliche Gewährleistung trägt voll und ganz der Hersteller und Händler der uns die Produkte geliefert haben.
Wir unterstützen die Kunden redlich im Logistischen sinne aber übernehmen keine Kosten
§ 11 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Alltech Wasner (Eduard Wasner) hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 12 Retouren Abwicklung
Retouren müssen auf jeden Fall schriftlich durch uns bestätigt werden ansonsten entfällt jegliche Gutschrift Recht.
Es besteht ein eingeschränktes Rücktrittsrecht von bestellten und ein eingeschränktes Rückgaberecht von gelieferten Waren: Eine Rückgabe kann nur Erfolgen, wenn Alle Forderungen gegen über Alltech Wasner erfüllt sind und die Entschädigung (Rechnung) bezahlt sind. In allen Fällen wir zusätzlich zu den Retouren noch eine Umtriebs Entschädigung von 30 % des Warenwertes und in die Versandkosten gefordert. Es werden keine Barauszahlung gemacht nur in Form einer Waren-Gutschrift von2 Jahren in der Landeswährung.
§ 12.1 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden, nachdem die Bestellung durch die Firma akzeptiert wurde, ist unter folgenden Bedingungen möglich, sofern er Privatkunde ist (Verbraucher mit Bestellabsicht für den privaten Gebrauch):
§ 11.2 Nicht versandte Bestellungen
Nicht versandte Bestellungen sind jederzeit und ohne Kostenfolge stornierbar. Ausgenommen sind PC und Produkte, die über den " Konfigurator" konfiguriert zusammengestellt werden) wurden.
§ 12.3 Ungeöffnete Produkte
ungeöffnete Produkte können innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur vollständigen Warenwert-Gutschrift retourniert werden. Die Rücksendung/-lieferung ist Sache des Kunden. Diese Produkte sind von dieser Regel ausgenommen: Notebook, PC (insbesondere diejenigen vom "PC Konfigurator"), TV, Software, mehrfach bestellte Artikel, gemäss Produkte-Beschrieb von einer Rückgabe ausgenommene Artikel sowie solche mit einem Preis von über CHF 600.-.
§ 11.3.1Geöffnete / gebrauchte Produkte
Geöffnete Produkte in Originalverpackung ohne jegliche Gebrauchtspuren können innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum (Poststempel) gegen eine Gebühr von 30% des Warenwerts (exkl. Versandkosten) retourniert werden. Die Rücksendung/-lieferung ist Sache des Kunden. Diese Produkte sind von dieser Regel ausgenommen: Notebook, PC (insbesondere diejenigen vom "PC-Konfigurator"), TV, Software, mehrfach bestellte Artikel, gemäss Produkte-Beschrieb von einer Rückgabe ausgenommene Artikel, solche mit einem Preis von über CHF 600.-Produkte mit Gebrauchtspuren jeglicher Art oder Produkte ohne Originalverpackung können nur bedingt nicht retourniert werden.
§ 13 Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Es gelten ausschliesslich der Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers. Wenn das Gerät durch Eingriffe Dritter beschädigt, umgebaut oder demontiert wird, besteht kein Garantieanspruch mehr.
§ 14 Datenschutz
Alltech Wasner (Eduard Wasner) ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesem erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.
§ 15 Geheimhaltung
Alltech Wasner (Eduard Wasner) verpflichtet sich, Stillschweigen über die beim Kunden gewonnenen Einsichten in vertrauliche Informationen zu wahren.
§ 16 Sonstige Vereinbarungen
sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. und im Weiteren gelten die Einkaufbedingen für die Lieferanten. Können bei uns bestellt werden, gelten trotzdem, wenn Sie nicht angefordert werden (siehe Gerichtsurteile Schweiz).
§ 17. Schadensersatzansprüche
Allfällige Aufwände, Kosten und Schäden gehen immer zu ihren Lasten.
Ab sofort werden wir ihnen für durch Sie jede Dienstleistung die wir für Sie, ob nun Rechnung nicht korrekt Lieferung oder administrative Arbeiten durch unkorrektes Verhalten, Belieferung etc., ihnen in Rechnung stellen dies betrifft alle Lieferanten die Alltech WASNER oder Eduard Wasner und seine Partner beliefern,
Es wird immer die volle Stunde zu Ansatz (November 2021) CHF230.-ohne MwSt., plus allfällige Teuerung ab jetzt. Für Benützung der Infrastruktur und EDV wird immer einen Zuschlag mindestens CHF 160.- dazu geschlagen Spesen und alle zusätzlichen Auslagen
werden mit einem Zuschlag von 30% separat verrechnet.
Das Gilt ohne Wiederspruch und mit der Lieferung an uns haben Sie unsere Einkauf Bedingungen ohne Widerspruchsrechte.
§ 18. Gerichtsstand
Der Kunde ist unterandern unsere Kosten zu bevorschussen und müssen Pfandrechtlich hinterlegt werden in der Schweiz
§ 18.2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden wir uns gemeinsam mit dem Lieferanten, Dienstleistungserbringer, Subunternehmer und Partner bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtliche zulässige Weise zu erreichen.
Es Gilt auch:
Bundesgesetz zur Umsetzung von der Empfehlungen des Global Forum in Kraft
Cardinal Health Ethics and Compliance
Bitte beachten Sie umgehend unser Gesetzte und die weltweite Private Police
Mit Freundlichen Grüssen
Alltech und Mitarbeiter und Subunternehmer
CEO Eduard Wasner und Privat Eduard Wasner
Thun, November 2021
Alltech Wasner (Eduard Wasner)
Hortinweg 3
3600 Thun
Mobil: (+41) 079 312 28 88
Telefon: (+41) 033 438 16 33
Mail: info@wasner.ch